Impressum
Green Horizon | Green-Horizon e.U.
Mottnerstraße 107, 6820 Frastanz
Österreich
Telefon: +43 (0) 664 6318519
E-Mail: info@green-horizon.at
Internet: www.greenhorizon.at
Berufsbezeichnung: Handelsgewerbe, Landwirtschaft
Rechtsform: Einzelunternehmen
UID: ATU80873529
Firmen Nummer: 561556v
GISA-Zahl: 801-34053553
Behörde: BH Feldkirch
Geschäftsführer: Martin Maier
Haftungsausschluss
Green-Horizon e.U. bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen.
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Unsere Hanfprodukte haben alle einen THC-Gehalt von unter 0,3% und sind somit in ganz Österreich legal!
Zierpflanzen müssen 18h beleuchtet werden, damit sich keine Blüten bilden.
Wir distanzieren uns von jeglichem Missbrauch und lösen den Kaufvertrag auf, sobald wir merken, dass ein Kunde die Pflanzen zur Suchtmittelherstellung verwenden sollte!
Unsere Produktnamen dienen ausschließlich als Marketing.
Wir verkaufen nur an Personen, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Unternehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmers gelten nicht als Zustimmung zu
von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Besondere Bestimmungen für den Verkauf/Erwerb von Pflanzen der Gattung Cannabis
2.1 Das Mindestalter für den Erwerb der vom Unternehmer angebotenen Pflanzen der Gattung
Cannabis beträgt 18 Jahre. An Minderjährige erfolgt kein Verkauf.
2.2 Die vom Unternehmer angebotenen Pflanzen der Gattung Cannabis dürfen nicht vorschriftswidrig verwendet werden, z.B. zum Zweck der Suchtgiftgewinnung.
2.3 Alle Namen dienen lediglich des Marketings oder der Herkunft
3. Preise
Alle angeführten Preise sind Bruttopreise. Sie umfassen den reinen Warenwert ohne event. einfuhrzölle oder Transportversicherungen.
Frühere Preise verlieren durch Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Der
Verkäufer kann für eventuelle Sonderleistungen wie Zustellung von Kleinmengen, Sonderbehandlungen der Jungpflanzen oder andere Dienstleistungen Zuschläge oder Rabatte (Beispiel Pflanzen welche nichtmehr 100% schön sind) in Rechnung stellen.
Eventuelle Sonderwünsche bezüglich Sorten, Topfgröße oder
Verpackung können nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer und bei entsprechend großer Menge
berücksichtigt werden.
4. Abholung, Lieferung, Liefertermine
Die Abholung erfolgt ab Shop in Motten zu den laut Preisliste festgelegten Kosten. Jeglicher Versand
und Lieferung erfolgt auf Anfrage und auf Gefahr des Auftraggebers.
Der von uns genannte Abhol- bzw. Liefertermin ist als annähernd zu betrachten, die Abhol- bzw.
Lieferwünsche seitens des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wird die Abholung bzw. Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet oder die wir nicht zu
vertreten haben, durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder gleichartige Ereignisse
verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. In allen anderen Fällen ist
ein Rücktritt des Auftraggebers wegen Lieferverzug erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm
gesetzten Nachfrist von mindestens einer Woche zulässig.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind prompt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug fällig. Ungerechtfertigter Skontoabzug wird nicht akzeptiert und somit nachgefordert.
Bei Zahlungsverzug werden vom Tage der Fälligkeit an bankmäßige Verzugszinsen verrechnet.
Eventuell anfallende Spesen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
6. Eigentumsvorbehalt, Abtretung
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus dem zugrunde
liegenden Vertrag zustehenden Forderungen – einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und
Verzugsschäden – unser Eigentum.
Wollen Dritte – insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungs- oder insolvenzrechtlichen
Maßnahmen – auf die in unserem Eigentum stehende Ware zugreifen, so hat der Kunde diese auf
unser Eigentum hinzuweisen und die zugrunde liegenden Unterlagen vorzulegen. Zugleich hat er uns
unverzüglich zu unterrichten.
7. Reklamationen
Reklamationen müssen bei offensichtlichen Mängeln, Falschlieferungen oder Fehlmengen
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen ab jeweiligen Empfang der Ware in Textform (z.B.
per Brief, E-Mail) direkt uns gegenüber angezeigt werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei der
Lieferung nicht anwesend war und den Erhalt nicht auf dem Empfangsschein bestätigen konnte.
Andernfalls ist in dieser Hinsicht die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde. Später können auch Reklamationen nur berücksichtigt werden, wenn sie während dieser Frist auch bei
sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren. Dies gilt nicht bei einer Infektion, die durch
Bakterien oder Viren hervorgerufen wurde. Bei versteckten Mängeln, die bei ordnungsgemäßer
Untersuchung nicht feststellbar sind, hat die Rüge sofort nach der Mangelentdeckung bzw. ab
Erkennbarkeit des Mangels zu erfolgen.
Bei Falschlieferung, Fehlmengen oder Mängel unserer Leistung sind wir nach eigener Wahl zu
Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Ist ein Ersatz
oder eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar oder von uns abgelehnt,
kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Lieferung zum Lieferzeitpunkt trägt unter allen Umständen
der Kunde. Im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung
der Pflanze trägt der Kunde auch innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang die Beweislast
dafür, dass diese Tatbestände bereits bei Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße
Behandlung seitens des Kunden eingetreten sind. Wir übernehmen keine Gewähr für das Anwachsen
und die Entwicklung während der Weiterkultur der Pflanzen, da dies von äußeren von uns nicht
kontrollierbaren Einflüssen abhängig ist.
Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und / oder
durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der Kunde selbst Dritte –
insbesondere Sachverständige – mit der Untersuchung der Pflanze bzw. Feststellung etwaiger Mängel,
so sind wir zur Übernahme der dadurch entstandenen Kosten nur verpflichtet, wenn wir eine eigene
Untersuchung ablehnen und tatsächlich von uns zu vertretende Mängel festgestellt werden sowie wir
der Beauftragung vorher in Textform zugestimmt haben.
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigen ihn nicht, seine Zahlungen
uns gegenüber zurückzubehalten.
Wir sind zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
verpflichtet, es sei denn, wir verletzen Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Diese Haftung für
grobe Fahrlässigkeit gilt nicht, wenn sie nicht krass bzw. besonders schwer ist. Unsere Haftung ist
begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Gefahren und Schäden, maximal jedoch bis zur Höhe
des Auftragswertes! Wir haften für keine entstehenden Ertragseinbußen oder Folgeschäden,
insbesondere auch nicht für Schäden, die unter Versicherungsschutz gebracht werden können. Ebenso
wenig haften wir für Gewinnentgang des Kunden oder dritter Personen bzw. für Prozesskosten. Eine
Haftung für Vermögensschäden, die dem Kunden durch zusätzliche eigene Arbeitsleistung und damit
zusammenhängende Aufwendungen aus Anlass der Nachbesserung des Vertragsgegenstandes
bestehen, ist ebenso ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Ausschlüsse
gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung
oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
Soweit die Haftung nach den zuvor genannten Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und
Erfüllungsgehilfen.
8. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz des Unternehmers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.